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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

AGB der Westermayer Coaching & Consulting e.U.

 

1. Allgemeine Grundlagen

1.1 Für alle Rechtsgeschäfte zwischen der WESTERMAYER COACHING & CONSULTING E.U. und ihrer AuftraggeberIn/KundIn gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.

1.2 Sie gelten auch für alle zukünftigen Vertragsbeziehungen, somit auch dann, wenn bei Zusatzverträgen nicht ausdrücklich darauf hingewiesen wird.

1.3 Entgegenstehende AGB der AuftraggeberIn/KundIn sind ungültig, es sei denn, diese werden von der WESTERMAYER COACHING & CONSULTING E.U. ausdrücklich schriftlich anerkannt.

1.4 Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein und/oder werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame ist durch eine wirksame Bestimmung, die ihr dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen.

 

2. Vertragsabschluss / Leistung / Stellvertretung

2.1 Der Umfang eines konkreten Beratungs-, Trainings- oder Coaching-Auftrags wird im Einzelfall vertraglich vereinbart. Angebote von der WESTERMAYER COACHING & CONSULTING E.U. sind freibleibend. Der Vertrag gilt erst mit Absendung einer schriftlichen Auftragsbestätigung durch die WESTERMAYER COACHING & CONSULTING E.U. als geschlossen. Änderungen oder Ergänzungen des Angebots durch die AuftraggeberIn/KundIn sind nur wirksam, wenn die WESTERMAYER COACHING & CONSULTING E.U. sie schriftlich akzeptiert. Die Übersendung einer Rechnung kommt einer Auftragsbestätigung gleich.

2.2 Der Inhalt und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem Vertrag oder sonstigen Leistungsbeschreibungen (Internet, Flyer, Prospekt). Inhaltliche und/oder organisatorische Veränderungen der Leistungen durch die WESTERMAYER COACHING & CONSULTING E.U. sind zulässig, sofern der Kern der vereinbarten Leistung nicht wesentlich verändert wird.

2.3. Die WESTERMAYER COACHING & CONSULTING E.U. ist berechtigt, den Auftrag ganz oder teilweise durch von ihr ausgewählte MitarbeiterInnen oder Dritte (z.B. KooperationspartnerInnen) durchführen zu lassen. Die Bezahlung des Dritten erfolgt ausschließlich durch die WESTERMAYER COACHING & CONSULTING E.U. selbst. Es entsteht kein wie auch immer geartetes direktes Vertragsverhältnis zwischen dem Dritten und der AuftraggeberIn/KundIn.

 

3. Aufklärungspflicht der AuftraggeberIn/KundIn / Vollständigkeitserklärung

3.1 Die AuftraggeberIn/KundIn wird die WESTERMAYER COACHING & CONSULTING E.U. auch über vorher durchgeführte und/oder laufende Beratungen, Trainings oder Coachings – auch auf anderen Fachgebieten – informieren.

3.2 Die AuftraggeberIn/KundIn sorgt dafür, dass der WESTERMAYER COACHING & CONSULTING E.U. auch ohne deren besonderen Aufforderung alle für die Erfüllung und Ausführung des Beratungs-, Trainings- oder Coaching-Auftrags notwendigen Unterlagen zeitgerecht vorgelegt werden und ihr von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Auftrags von Bedeutung sind. Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit der WESTERMAYER COACHING & CONSULTING E.U. bekannt werden.

3.3 Die AuftraggeberIn/KundIn sorgt dafür, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen bei Erfüllung des Beratungs-, Trainings- oder Coaching-Prozesses förderliches Arbeiten erlauben.

3.4 Die AuftraggeberIn/KundIn sorgt dafür, dass ihre MitarbeiterInnen und die gesetzlich vorgeschriebene und gegebenenfalls eingerichtete Arbeitnehmervertretung (Betriebsrat) – sofern erforderlich - bereits vor Beginn der Tätigkeit der WESTERMAYER COACHING & CONSULTING E.U. über diese informiert wird.

 

4. Termine

4.1 Die WESTERMAYER COACHING & CONSULTING E.U. ist bestrebt, die angegebenen Termine der Erfüllung möglichst exakt einzuhalten. Kann ein Termin zur Leistungserbringung durch die WESTERMAYER COACHING & CONSULTING E.U. (z.B. Höhere Gewalt, Krankheit oder ungenügend Teilnehmeranzahl bei Gruppenveranstaltungen) nicht eingehalten werden, so ist die WESTERMAYER COACHING & CONSULTING E.U. berechtigt, unter Ausschluss jeglicher Schadensersatzansprüche einen Ersatztermin zu benennen (siehe auch Punkt 13.).

4.2 Sollte ein vereinbarter Einzeltermin (Coaching) von der AuftraggeberIn/KundIn nicht eingehalten werden können, so hat die AuftraggeberIn/KundIn dies 48 Werktags-Stunden vorher bekannt zu geben. Die WESTERMAYER COACHING & CONSULTING E.U. wird dann einen Ersatztermin nennen, ist jedoch nicht dazu verpflichtet einen Alternativtermin durchzuführen.

4.3 Bei Rücktritt der AuftraggeberIn/KundIn von der Teilnahme von geblockten Veranstaltungen (Seminare, Trainings, Workshops) ist dies bis spätestens 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn schriftlich der WESTERMAYER COACHING & CONSULTING E.U. mitzuteilen. Anderenfalls ist die WESTERMAYER COACHING & CONSULTING E.U. berechtigt, Stornogebühren (siehe Punkt 5) zu verrechnen.

4.4 Bei Rücktritt der AuftraggeberIn/KundIn von Beratungen im Sinne von Unternehmensberatung ist dies bis spätestens 2 Wochen vor dem vertraglich vereinbarten Termin schriftlich der WESTERMAYER COACHING & CONSULTING E.U. mitzuteilen. Anderenfalls ist die WESTERMAYER COACHING & CONSULTING E.U. berechtigt, Stornogebühren (siehe Punkt 5) zu verrechnen.

 

5. Stornobedingungen & Übertragungen

5.1 Eine Stornierung durch die AuftraggeberIn/KundIn ist nur mit schriftlicher Kenntnisnahme der WESTERMAYER COACHING & CONSULTING E.U. möglich. Sowohl die Stornierung durch die AuftraggeberIn/KundIn als auch die Kenntnisnahme der WESTERMAYER COACHING & CONSULTING E.U. können in elektronischer Form erfolgen.

5.2 Bei Absage eines vereinbarten Einzeltermins (Coaching) seitens der AuftraggeberIn/KundIn unter 48 Werktags-Stunden ist die WESTERMAYER COACHING & CONSULTING E.U. berechtigt, das vereinbarte Honorar in Rechnung zu stellen.

5.3 Bei Rücktritt der AuftraggeberIn/KundIn von der Teilnahme bei geblockten Veranstaltungen (Gruppencoachings, Workshops, Seminare, Trainings) unter 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn sind 20%, bei Rücktritt von bis zu einer Woche 50% und danach ist der volle Betrag des vereinbarten Veranstaltungspreises zu bezahlen.

5.4 Bei Rücktritt der AuftraggeberIn/KundIn von Beratungen im Sinne von Unternehmensberatung unter 2 Wochen vor Beratungsbeginn sind 50% bei Rücktritt von bis zu einer Woche sowie danach ist der volle Betrag des vereinbarten Honorars zu bezahlen.

5.5 Eine Übertragung der Dienstleistung/Teilnahme durch den AuftraggeberIn/KundIn an einen Dritten ist nur nach schriftlicher Zustimmung durch die WESTERMAYER COACHING & CONSULTING E.U.  möglich.

 

6. Honorar

6.1 Nach Erfüllung der im Vertrag definierten Leistungen erhält die WESTERMAYER COACHING & CONSULTING E.U. ein Honorar gemäß vertraglicher Vereinbarung zwischen der AuftraggeberIn/KundIn und der WESTERMAYER COACHING & CONSULTING E.U..

6.2 Die WESTERMAYER COACHING & CONSULTING E.U. wird jeweils eine zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnung mit allen gesetzlich erforderlichen Merkmalen ausstellen. Die WESTERMAYER COACHING & CONSULTING E.U. ist berechtigt, der AuftraggeberIn/KundIn Rechnungen auch in elektronischer Form zu übermitteln. Die AuftraggeberIn/KundIn erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form durch die WESTERMAYER COACHING & CONSULTING E.U. ausdrücklich einverstanden.

6.3 Bei Verträgen, bei denen sich das berechnete (Gesamt-) Entgelt für AuftraggeberIn/KundIn mitunter aus Kosten bzw. Preisen eines Drittanbieters zusammensetzt, können die Drittanbieter ihre Preise anpassen. Soweit möglich, wird WESTERMAYER COACHING & CONSULTING E.U. AuftraggeberIn/KundIn über Preisanpassungen von Dritten informieren. AuftraggeberIn/KundIn stimmt hiermit einer Weiterverrechnung derartiger Preiserhöhungen Dritter zu.

6.4 Anfallende Barauslagen, Spesen, Aufenthalts-, Anfahrts- oder Reisekosten, sind gegen Rechnungslegung der WESTERMAYER COACHING & CONSULTING E.U. der AuftraggeberIn/KundIn zusätzlich zu ersetzen.

 

7. Zahlung

7.1 Das Entgelt versteht sich als Netto-Entgelt zuzüglich der Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe sowie anfallender Spesen bzw. Barauslagen (etwaiger Unterbringungs-, Verpflegungs- und Anfahrts- bzw. Reisekosten, sonstige Leistungen Dritter etc.).

7.2 Das Honorar ist jeweils mit Rechnungslegung durch die WESTERMAYER COACHING & CONSULTING E.U. ohne Abzug prompt zur Zahlung fällig. Die WESTERMAYER COACHING & CONSULTING E.U. ist – insbesondere bei Aufträgen von Auftraggebern, deren Erfüllung sich über einen längeren Zeitraum erstreckt oder dessen Honorar eine bestimmte Höhe überschreitet – berechtigt, eine Anzahlung, Teilzahlungen oder Zwischenabrechnungen zu verlangen. Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten oder Teilschritte umfassen, ist die WESTERMAYER COACHING & CONSULTING E.U. berechtigt, nach Erbringung jeder einzelnen Leistung Rechnung zu legen.

7.3 Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungstermine bildet eine wesentliche Bindung für die Vertragserfüllung durch die WESTERMAYER COACHING & CONSULTING E.U.. Jeder Zahlungsverzug berechtigt die WESTERMAYER COACHING & CONSULTING E.U., die laufende Vertragserfüllung einzustellen und vom Vertrag zurückzutreten. Alle damit verbundenen Kosten sowie der Gewinnentgang sind von der AuftraggeberIn/KundIn zu tragen. Die AuftraggeberIn/KundIn ist bei Zahlungsverzug von mehr als fünf Werktagen verpflichtet, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe, mindestens aber 10 % p.a. und alle Eintreibungskosten zu zahlen.

 

8. Datenschutz

8.1 WESTERMAYER COACHING & CONSULTING E.U. ist berechtigt, ihr anvertraute, personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses zu verarbeiten. Der AuftraggeberIn/KundIn leistet WESTERMAYER COACHING & CONSULTING E.U. Gewähr, dass hierfür sämtliche erforderlichen Maßnahmen insbesondere jene im Sinne des DSGVO bzw des Datenschutzgesetzes getroffen worden sind.

8.2 Der AuftraggeberIn/KundIn stimmt zu, dass seine Kontaktdaten wie Name/Firma, Beruf, Firmenbuchnummer, Vertretungsbefugnisse, Ansprechperson, Geschäftsanschrift und sonstige Adressen des AuftraggeberIn/KundInn, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Bankverbindungen (IBAN, BIC), UID-Nummer zum Zwecke der Vertragserfüllung und Betreuung des AuftraggeberIn/KundInn sowie für eigene Werbezwecke, beispielsweise zur Zusendung von Angeboten und Newslettern (in Papier- und elektronischer Form), sowie zum Zwecke des Hinweises auf die zum AuftraggeberIn/KundInn bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung (Referenzhinweis) automationsunterstützt ermittelt, gespeichert und verarbeitet werden.

8.3 Der AuftraggeberIn/KundIn erklärt sich mit der Kommunikation mittels nicht-verschlüsselter E-Mails einverstanden, ebenso mit der Nutzung von Cloud-Computer Lösungen, auch mit Speicherung von Daten außerhalb Österreichs und der EU. Eine Haftung für dadurch entstehende Schäden ist ausgeschlossen.

8.4 Diese Zustimmung kann jederzeit schriftlich mittels E-Mail oder Brief an die angeführten Kontaktdaten widerrufen werden.

8.5 Der AuftraggeberIn/KundIn willigt ein, von WESTERMAYER COACHING & CONSULTING E.U. oder von Unternehmen, die hierzu von WESTERMAYER COACHING & CONSULTING E.U. beauftragt wurden, Nachrichten iSd § 107 Telekommunikationsgesetz (TKG) zu Werbezwecken zu erhalten. Diese Einwilligung kann vom AuftraggeberIn/KundInn jederzeit widerrufen werden.

8.6 Weitere Informationen zur Datenverarbeitung durch WESTERMAYER COACHING & CONSULTING E.U. befinden sich in auf der Website https://www.kathrinwestermayer.com/ einsehbaren Datenschutzmitteilung.

 

9. Schutz des geistigen Eigentums / Urheberrechte

9.1 Sämtliche Publikationen der WESTERMAYER COACHING & CONSULTING E.U., insbesondere Beratungs-, Seminar-, Trainings- und Coaching-Unterlagen sowie Angebote, Berichte, Analysen, Gutachten, Organisationspläne, Programme, Leistungsbeschreibungen, Entwürfe, Berechnungen, Zeichnungen, Datenträger, etc., sind urheberrechtlich geschützt. Die Urheberrechte der erhaltenen Unterlagen gebühren der WESTERMAYER COACHING & CONSULTING E.U. oder, sofern entsprechend ausgewiesen, dem/der jeweiligen AutorIn. Die AuftraggeberIn/KundIn ist nicht berechtigt, die im Rahmen der vertraglich vereinbarten Leistungen erhaltenen Unterlagen und Informationen ohne ausdrücklicher, schriftlicher Zustimmung der WESTERMAYER COACHING & CONSULTING E.U. ganz oder auszugsweise zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten oder Dritten zugänglich zu machen. Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte Vervielfältigung/Verbreitung eine Haftung durch die WESTERMAYER COACHING & CONSULTING E.U..

9.2 Der Verstoß der AuftraggeberIn/KundIn gegen diese Bestimmungen berechtigt die WESTERMAYER COACHING & CONSULTING E.U. zur sofortigen vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses und zur Geltendmachung anderer gesetzlicher Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und/oder Schadensersatz.

 

10. Geheimhaltung / Loyalität

10.1 Die WESTERMAYER COACHING & CONSULTING E.U. und AuftraggeberIn verpflichten sich zu wechselseitiger unbedingter Verschwiegenheit und Geheimhaltung über alle ihr zur Kenntnis gelangenden geschäftlichen Angelegenheiten, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie jedwede Information, die sie über Art, Betriebsumfang und praktische Tätigkeit der jeweils anderen erhält. Des Weiteren verpflichtet sich die WESTERMAYER COACHING & CONSULTING E.U. zur Verschwiegenheit und Geheimhaltung sämtlicher persönlich und beruflich relevanten Informationen, die dieser im Rahmen der Leistungserbringung bekannt geworden sind.

10.2 Die Verschwiegenheit und Geheimhaltung reicht unbegrenzt auch über das Ende des Vertragsverhältnisses hinaus. Ausnahmen bestehen im Falle gesetzlich vorgesehener Aussageverpflichtungen.

10.3 WESTERMAYER COACHING & CONSULTING E.U. ist von der Schweigepflicht gegenüber allfälligen Gehilfen und Stellvertretern, denen er sich bedient, entbunden. WESTERMAYER COACHING & CONSULTING E.U. hat die Schweigepflicht aber auf diese vollständig zu übertragen.

10.4 Die VertragspartnerInnen verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität. Der AuftraggeberIn/KundIn ist jede Abwerbung von KundInnen der WESTERMAYER COACHING & CONSULTING E.U. während der Dauer des Vertrages und zwölf Monate nach Beendigung des Vertrages untersagt. Dagegen verstoßende AuftraggeberInnen/KundInnen sind verpflichtet, Schadenersatz in der dreifachen Höhe des entgangenen Honorars zu leisten. Die Geltendmachung darüber hinausgehender Schadensersatzansprüche bleibt vorbehalten.

 

11. Gewährleistung

11.1 Da der Erfolg von Seminar-, Trainings- und Coaching-Leistungen zum großen Teil vom Engagement der AuftraggeberIn/KundIn abhängt, übernimmt die WESTERMAYER COACHING & CONSULTING E.U. keine Gewährleistung für einen mit der Leistungserbringung beabsichtigten Erfolg für die genannten Leistungen.

11.2 Für Beratungen im Sinne von Unternehmensberatung gilt, dass die WESTERMAYER COACHING & CONSULTING E.U. ohne Rücksicht auf ein Verschulden berechtigt und verpflichtet ist, bekannt werdende Unrichtigkeiten und Mängel an ihrer Leistung zu beheben. Die WESTERMAYER COACHING & CONSULTING E.U. wird die AuftraggeberIn/KundIn hiervon unverzüglich in Kenntnis setzen. Dieser Anspruch der AuftraggeberIn/KundIn erlischt nach 2 Jahre nach Erbringung der jeweiligen Leistung.

 

12. Haftung / Schadenersatz

12.1 Die WESTERMAYER COACHING & CONSULTING E.U. haftet der AuftraggeberIn/KundIn für Schäden – ausgenommen Personenschäden – nur im Falle groben Verschuldens (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit).

12.2 Schadensersatzansprüche der AuftraggeberIn/KundIn können nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und SchädigerIn, spätestens aber innerhalb von drei Jahren nach dem anspruchsbegründeten Ereignis gerichtlich geltend gemacht werden

12.3 Die AuftraggeberIn/KundIn hat jeweils den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf ein Verschulden der WESTERMAYER COACHING & CONSULTING E.U. zurückzuführen ist.

12.4 Gewährleistung und Schadensersatzansprüche für Leistungen, die von Dritten stammen, sind ausgeschlossen. Die WESTERMAYER COACHING & CONSULTING E.U. tritt diese Ansprüche an die AuftraggeberIn/KundIn ab, die sich in diesem Fall vorrangig an diese Dritten hält.

 

13. Dauer des Vertrages

13.1 Der Vertrag endet grundsätzlich mit der Erfüllung der definierten Leistungen.

13.2 Der Vertrag kann dessen ungeachtet jederzeit aus wichtigen Gründen von jeder Seite ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gelöst werden. Als wichtiger Grund ist insbesondere anzusehen, wenn eine VertragspartnerIn wesentliche Vertragsverpflichtungen verletzt oder wenn eine VertragspartnerIn nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Zahlungsverzug gerät, wenn berechtigte Bedenken hinsichtlich Bonität einer VertragspartnerIn, über die kein Insolvenzverfahren eröffnet ist, bestehen und diese auf Begehren der WESTERMAYER COACHING & CONSULTING E.U. weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung durch die WESTERMAYER COACHING & CONSULTING E.U. eine taugliche Sicherheit leistet und die schlechten Vermögensverhältnisse der anderen VertragspartnerIn bei Vertragsabschluss nicht bekannt waren.

 

14. Mediation

14.1 Im Fall von Streitigkeiten aus diesem Vertrag, die nicht einvernehmlich geregelt werden können, vereinbaren die Vertragsparteien einvernehmlich zur außergerichtlichen Beilegung des Konflikts eingetragene MediatorInnen (ZivMediatG) mit dem Schwerpunkt Wirtschaftsmediation aus der Liste des Justizministeriums beizuziehen. Sollte über die Auswahl der WirtschaftsmediatorInnen oder inhaltlich kein Einvernehmen hergestellt werden können, werden frühestens ein Monat ab Scheitern der Verhandlungen rechtliche Schritte eingeleitet.

14.2 Im Falle einer nicht zustande gekommenen oder abgebrochenen Mediation, gilt in einem allfällig eingeleiteten Gerichtsverfahren österreichisches Recht. Sämtliche aufgrund einer vorherigen Mediation angelaufenen notwendigen Aufwendungen, insbesondere auch jene für eine beigezogene RechtsberaterIn, können vereinbarungsgemäß in einem Gerichts- oder Schiedsgerichtsverfahren als „vorprozessuale Kosten“ geltend gemacht werden.

 

15. Schlussbestimmungen

15.1 Die VertragspartnerInnen bestätigen, alle Angaben im Vertrag gewissenhaft und wahrheitsgetreu gemacht zu haben und verpflichten sich, allfällige Änderungen wechselseitig umgehend bekannt zu geben.

15.2 Änderungen des Vertrages und dieser AGB bedürfen der Schriftform; ebenso ein Abgehen von diesem Formerfordernis. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

15.3 Auf diesen Vertrag ist materielles österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnorm des internationalen Privatrechts anwendbar. Erfüllungsort ist der Ort der beruflichen Niederlassung der WESTERMAYER COACHING & CONSULTING E.U.. Für Streitigkeiten ist das Gericht am Unternehmensort der WESTERMAYER COACHING & CONSULTING E.U. zuständig (Landesgericht Wiener Neustadt).

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